Alle Antworten auf FAQs zur EU-Richtlinie 2016/2102
Die EU-weite Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen Sektors, auch als EU-Richtlinie 2016/2102 bekannt, gilt bereits für neue Websites, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.
Bis zum 23. September 2020 müssen nun auch Ihre älteren Websites (vor dem 23. September 2018 veröffentlicht) den Standards für digitale Barrierefreiheit entsprechen.
Um bis zum Stichtag eine zugängliche Website zu haben, sollten Sie die Anforderungen und Details der EU-Richtlinie kennen und wissen, wie Sie die geforderte Konformitätsstufe erreichen.
In diesem E-Book erhalten Sie Antworten zu allen Fragen zu den Themen:
- EU-Richtlinien 2016/2102 und der Frist am 23.09.2020
- Digitale Barrierefreiheit im Allgemeinen
- Tests zur digitalen Barrierefreiheit
- Umsetzung zugänglicher Websites
Mehr zum Thema EU-Richtlinie 2016/2102 finden Sie zudem hier.