So sind Sie bereit für die Frist am 23. September 2020
Am 22. Dezember 2016 wurde eine EU-weite Richtlinie für die Standardisierung der Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen Sektors wirksam, deren Zweck darin besteht, gleichberechtigten Web-Zugriff auf Informationen und Dienste für alle zu gewährleisten. Diese Richtlinie, auch als EU-Richtlinie 2016/2102 bekannt, gilt bereits für neue Websites, die nach dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sowie für nicht öffentliche Intra- und Extranets nach September 2019.
Im Rahmen der nächsten Phase soll sichergestellt werden, dass Ihre älteren Websites (vor dem 23. September 2018 veröffentlicht) den Standards für digitale Barrierefreiheit (WCAG) bis zum 23. September 2020 entsprechen.
In diesem E-Book erfahren Sie alles Wichtige, um Ihre Website im öffentlichen Sektor für die Frist im September 2020 vorzubereiten und WCAG-konform zu sein.
Das E-Book enthält folgende Themen:
-
Wer ist von dieser EU-Richtlinie betroffen?
-
Zusammenstellung eines Teams für digitale Barrierefreiheit
-
Entwickeln Sie einen Plan für digitale Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen
-
Implementierung Ihres Compliance-Plans für digitale Barrierefreiheit
-
Erfassung Ihrer Fortschritte und Berichterstattung
-
Analyse & Tracking Ihrer Ergebnisse
-
Unterstützung und Beratung in Sachen Web-Barrierefreiheit
Mehr zum Thema EU-Richtlinie 2016/2102 finden Sie zudem hier.